Sie können auch ganz bequem sämtliche Einzelleistungen anfragen. Folgende Leistungen werden angeboten:

- Registrierung Ihrer Betriebsstätte bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde

- Anmeldung bei dem Gesundheitsamt für die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

- Personalschulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (auch für alle Mitarbeiter buchbar)

- Durchführung einer Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz

- Besprechung der baulichen Voraussetzungen an einen Lebensmittelbetrieb

- Erstellung der nötigen Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung

- Erstellung eines Eigenkontrollsystem

- Personalschulung für das Eigenkontrollsystem

- Aktualisierung des Eigenkontrollsystem

- Terminvereinbarung bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde

- Hygieneaudits in Ihrem gewünschten Intervall