Sie können auch ganz bequem sämtliche Einzelleistungen anfragen. Folgende Leistungen werden angeboten:
- Registrierung Ihrer Betriebsstätte bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde
- Anmeldung bei dem Gesundheitsamt für die Erstbelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Personalschulung nach §4 Lebensmittelhygieneverordnung (auch für alle Mitarbeiter buchbar)
- Durchführung einer Folgebelehrung nach §43 Infektionsschutzgesetz
- Besprechung der baulichen Voraussetzungen an einen Lebensmittelbetrieb
- Erstellung der nötigen Allergen- und Zusatzstoffkennzeichnung
- Erstellung eines Eigenkontrollsystem
- Personalschulung für das Eigenkontrollsystem
- Aktualisierung des Eigenkontrollsystem
- Terminvereinbarung bei der zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde
- Hygieneaudits in Ihrem gewünschten Intervall